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VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 59 Abs 1 SGB 1, § 107 SGB 6, § 25 Abs 1 BeamtVG SH 2012
Bewilligung einer Witwenabfindung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00
Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …
- BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92
Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage - …
- OLG Hamm, 18.04.2018 - 8 U 68/17
Rechte des Fremdgeschäftsführers einer GmbH aufgrund einer Versorgungszusage
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19
Eine Unvererblichkeit kann etwa anzunehmen sein, wenn der Inhalt des Rechts in einem solchen Maße auf die Person des Berechtigten oder des Verpflichteten zugeschnitten ist, dass bei einem Subjektswechsel die Leistung in ihrem Wesen verändert würde (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.04.2018 - I - 8 U 68/17 - juris Rn. 73 m.w.N.).
- BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.10.1961 - 4 RJ 325/60 - juris Rn. 13 ff. (im gleichen Sinne bereits: BSG, Urteil vom 30.01.1958 - 4 RJ 270/56 - juris Rn. 16) ausgeführt, dass der (vergleichbare) Anspruch auf Witwenrentenabfindung dann nicht vererblich sei, wenn er nicht durch die unmittelbar Berechtigte oder durch deren Beauftragten noch zu ihren Lebzeiten erhoben worden sei. - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2002 - L 16 KR 141/01
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19
Vielmehr geht es um eine Leistung besonderer Art, die eher als Prämie/Anreiz für die mit der Wiederverheiratung verbundene Entlastung des Dienstherrn bezeichnet werden kann (vgl. Strötz in: GKÖD, § 21 BeamtVG;… Kazmaier a.a.O. Rn. 5 f.;… Wannagat a.a.O.; vgl. auch LSG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 14.02.2002 - L 16 KR 141/01, juris Rn. 19, wonach die Abfindung in erster Linie dem Ausgleich der mit einer Wiederverheiratung regelmäßig entstehenden erheblichen Kosten für die Gründung eines neuen gemeinsamen Hausstandes dient). - BSG, 18.10.1961 - 4 RJ 325/60
Anspruch des Erben auf Auszahlung der Witwenrentenabfindung - Notwendigkeit der …
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 18.10.1961 - 4 RJ 325/60 - juris Rn. 13 ff. (im gleichen Sinne bereits: BSG…, Urteil vom 30.01.1958 - 4 RJ 270/56 - juris Rn. 16) ausgeführt, dass der (vergleichbare) Anspruch auf Witwenrentenabfindung dann nicht vererblich sei, wenn er nicht durch die unmittelbar Berechtigte oder durch deren Beauftragten noch zu ihren Lebzeiten erhoben worden sei. - BSG, 20.02.1975 - 4 RJ 305/73
Witwe - Witwenrente - Wiederheirat - Abfindung - Höhe - Auflösung der neuen Ehe - …
Auszug aus VG Schleswig, 01.11.2022 - 12 A 164/19
Dass es auf die Dauer der durch Wiederheirat geschlossenen Ehe nicht ankommt, wird auch von der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung vertreten (vgl. Kolakowski in: Kreikebohm/Roßbach, SGB VI Rn. 6 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1302 Nr. 1 = BSG, Urteil vom 20.02.1975 - 4 RJ 305/73 - juris Rn.7).